Pressemitteilungen
08. 01. 2006
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble überschreitet mit seinen Vorschlägen zur Verschärfung des Ausländerrechts teilweise die verfassungsrechtlich zulässigen Grenzen.
Ehegatten den Nachzug nach Deutschland zu verweigern, nur weil sie noch nicht 21 Jahre alt sind, ist mit Artikel 6 des Grundgesetzes nicht vereinbar. Der Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium erweckt den Eindruck, als wolle Schäuble die anstehende Umsetzung von EU-Richtlinien dazu nutzen, um den Zuwanderungskompromiss von 2004 durch viele Änderungen, die mit den Vorgaben der EU in keinem Zusammenhang stehen, im Sinne der CDU/CSU "nachzubessern", also zu verschärfen.
Die FDP erwartet dagegen eine vorurteilsfreie Überprüfung, wie sich die seit genau einem Jahr geltenden Regelungen des Zuwanderungsgesetzes in der Praxis bewährt haben. Bisher besteht der Eindruck, dass die Regelungen zu bürokratisch ausgefallen sind und dass humanitäre Fragen
noch nicht vollständig gelöst worden sind. Auch diese Aspekte müsste Schäuble in seine Vorschläge einbeziehen.
Eine einseitige Ausrichtung der Ausländerpolitik auf bloße Gesetzesverschärfungen wird dem Thema nicht gerecht. Der merkwürdige
Fragebogen des Stuttgarter Innenministers Heribert Rech war schon peinlich genug. Wenn jetzt auch noch Schäuble nach seiner Forderung, Folteraussagen zu verwerten, und nach seinen ständigen Rufen, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen, in der Ausländerpolitik versucht, seinen Vorgänger Otto Schily rechts zu überholen, droht die deutsche Innenpolitik eine konservative Schlagseite zu bekommen.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
[email protected]
STADLER: Schäubles zu einseitige Kurskorrektur der deutschen Innenpolitik
BERLIN. Zu den Plänen des Bundesinnenministeriums für eine Verschärfung des Ausländerrechts erklärt der FDP-Innenpolitiker, Max STADLER:Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble überschreitet mit seinen Vorschlägen zur Verschärfung des Ausländerrechts teilweise die verfassungsrechtlich zulässigen Grenzen.
Ehegatten den Nachzug nach Deutschland zu verweigern, nur weil sie noch nicht 21 Jahre alt sind, ist mit Artikel 6 des Grundgesetzes nicht vereinbar. Der Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium erweckt den Eindruck, als wolle Schäuble die anstehende Umsetzung von EU-Richtlinien dazu nutzen, um den Zuwanderungskompromiss von 2004 durch viele Änderungen, die mit den Vorgaben der EU in keinem Zusammenhang stehen, im Sinne der CDU/CSU "nachzubessern", also zu verschärfen.
Die FDP erwartet dagegen eine vorurteilsfreie Überprüfung, wie sich die seit genau einem Jahr geltenden Regelungen des Zuwanderungsgesetzes in der Praxis bewährt haben. Bisher besteht der Eindruck, dass die Regelungen zu bürokratisch ausgefallen sind und dass humanitäre Fragen
noch nicht vollständig gelöst worden sind. Auch diese Aspekte müsste Schäuble in seine Vorschläge einbeziehen.
Eine einseitige Ausrichtung der Ausländerpolitik auf bloße Gesetzesverschärfungen wird dem Thema nicht gerecht. Der merkwürdige
Fragebogen des Stuttgarter Innenministers Heribert Rech war schon peinlich genug. Wenn jetzt auch noch Schäuble nach seiner Forderung, Folteraussagen zu verwerten, und nach seinen ständigen Rufen, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen, in der Ausländerpolitik versucht, seinen Vorgänger Otto Schily rechts zu überholen, droht die deutsche Innenpolitik eine konservative Schlagseite zu bekommen.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
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